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Wer eine Immobilie erwirbt, der rechnet über Jahrzehnte hinweg mit ihrer Finanzierung. Während dieser Zeit kann sich vieles ändern. Vielleicht haben Sie einen familiären Zuwachs erfahren, einen beruflichen Aufstieg erlebt oder sonstige Veränderungen in Ihrer Einkommenssituation verzeichnet. Mit einer Anschlussfinanzierung bringen Sie Ihre aktuelle Lebenssituation mit Ihrer laufenden Immobilienfinanzierung in Einklang.
Planung ist alles – auch bei der Finanzierung
Sie nähern sich dem Ende Ihrer Zinsbindungsfrist? Dann beobachten Sie bereits jetzt die aktuelle Zinsentwicklung, damit Sie sich frühzeitig um eine für Sie passende Anschlussfinanzierung kümmern können. So ist beispielsweise mit einem deutlich günstigeren Zinssatz für Sie zu rechnen, wenn Sie Ihre ursprüngliche Immobilienfinanzierung noch vor dem Jahr 2014 abgeschlossen haben. Auf der anderen Seite gilt: Eine weitere Senkung der Zinsen ist nicht realistisch. Es kann also durchaus sinnvoll sein, die aktuellen Zinskonditionen für Ihre Anschlussfinanzierung fortzuschreiben.
Ein Forward-Darlehen gibt Ihnen die Möglichkeit dazu. Es kann spätestens sechs Monate und frühestens fünfeinhalb Jahre vor Ablauf der Zinsbindung vertraglich festgeschrieben werden. Für diese Spanne zwischen dem Zeitpunkt des Finanzierungsabschlusses und der Auszahlung des Darlehens wird ein Zinsaufschlag berechnet. Ein Finanzierungsberater Ihrer Hausbank wird gemeinsam mit Ihnen kalkulieren, ob sich der Abschluss eines Forward-Darlehens mit dem damit verbundenen Zinsaufschlag finanziell für Sie auszahlt.
Falls Sie sich gegen ein Forward Darlehen entscheiden, können Sie stattdessen Ihre Finanzierung kurz vor Ablauf der Zinsbindungsfrist umschulden lassen – ohne Zinsaufschlag. Für die verbleibende Restschuld schließen Sie einfach einen neuen Kredit bei einem anderen Darlehensgeber ab.
Sofern Sie sich für keine der beiden Möglichkeiten entscheiden, wird Ihnen spätestens drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung ein Prolongationsangebot durch Ihre Bank vorgelegt: Nehmen Sie dieses Angebot an, führen Sie Ihre Immobilienfinanzierung mit einer angepassten Zinsvereinbarung fort.
Schließen Sie all diese Optionen aus oder versäumen Sie es, eine Anschlussfinanzierung festzulegen, so kann Ihr Kreditgeber nach Ablauf der Zinsbindung Ihren Vertrag kündigen. In diesem Fall muss die Restschuld unverzüglich und in voller Höhe zurückgezahlt werden. Üblicherweise wird Ihnen jedoch auch der Abschluss eines neuen Kredits gewährt.
Dennoch ist es ratsam, die Planung der Anschlussfinanzierung rechtzeitig zu anzugehen. Wir sind dabei gerne an Ihrer Seite!
Tipps: Anschlussfinanzierung gestalten
Zum Ende Ihrer Zinsbindung hat sich Ihre Restschuld bereits deutlich verringert. Nutzen Sie diesen Umstand, um bei gleichbleibender monatlicher Kreditrate eine höhere Tilgung zu vereinbaren! So verkürzen Sie Ihren Weg in die Schuldenfreiheit und halten die Gesamtkosten Ihrer Finanzierung niedrig. Sofern es Ihnen zum aktuellen Zeitpunkt möglich ist, leisten Sie außerdem Sondertilgungen, um die Restschuld noch weiter zu verringern.