Anschlussfinanzierung und Ablösung

Das Leben im 21. Jahrhundert bewegt sich rasant – und nicht immer läuft alles nach Plan. Die Zinsbindungsfrist Ihres Kredites neigt sich dem Ende zu und sie brauchen nun eine passende Anschlussfinanzierung, die Ihren veränderten Lebensumständen gerecht wird? Kein Problem – wir zeigen, wie das bestmöglich funktionieren kann. 


Anschlussfinanzierung - was ist das?

Haben Sie eine Immobilienfinanzierung in Anspruch genommen, so sind Sie als Kreditnehmer ebenso wie der Kreditgeber innerhalb der ersten 10 Jahre nach Auszahlung der Kreditsumme an den entsprechenden Darlehensvertrag gebunden. Nach Ablauf dieser Zeitspanne können Sie eine kostenlose Ablösung beantragen. Doch auch wenn Sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen möchten, muss spätestens zum Ende der Zinsbindungsfrist eine entsprechende Anschlussfinanzierung abgeschlossen werden, sofern der Kredit noch nicht vollständig abbezahlt ist.

Nicht jede Ablösung ist jedoch eine geeignete Anschlussfinanzierung. Wir zeigen drei gängige Möglichkeiten. 

Diese Finanzierungsmodelle sollten Sie sich anschauen

Das Forward-Darlehen lässt sich fünf Jahre vor Zinsbindungsablauf abschließen. So sichern Sie sich die aktuell noch attraktiven Zinskonditionen für Ihre spätere Anschlussfinanzierung. Es gilt jedoch: Die entsprechenden Zinsbeträge sind unmittelbar nach Abschluss des Forward-Darlehens zu entrichten – also bereits dann, wenn Sie noch den Erstkredit abzahlen. Hier lohnt sich ein gründlicher Kostenvergleich.

Die Umschuldung erlaubt es Ihnen hingegen, zum Ende des Zinsbindungsfrist einen neuen Kreditvertrag über die noch ausstehende Kreditsumme bei einem anderen Kreditgeber abzuschließen. Der Vorteil: Unter Umständen können Sie passendere Konditionen für die Begleichung Ihrer Restschulden verhandeln. Sind beispielsweise die Zinsen seit Abschluss Ihres Erstkredites gesunken, erhalten Sie mithilfe einer Umschuldung die Möglichkeit, Ihre Finanzierungskonditionen zu vergünstigen. 

Die Prolongation wird Ihnen üblicherweise drei Monate vor Ablauf Ihres Darlehensvertrages durch Ihren Kreditgeber angeboten, sofern Sie bis dato weder ein Forward-Darlehen noch eine Umschuldung gewählt haben. Ihre Restschuld wird dann zu den aktuell bestehenden Zinskonditionen in eine neue Finanzierungsvereinbarung überführt.

Achtung: Wenn Sie keine Form der Anschlussfinanzierung wählen, kann Ihr Darlehensvertrag durch den Kreditgeber zum Ende des Zinsbindung gekündigt werden – was die vollständige Rückzahlung Ihrer Restschuld notwendig macht.

 

Die richtige Wahl treffen


Die Entscheidung für eine passende Anschlussfinanzierung hängt wesentlich von Ihrer persönlichen Situation ab:

Haben Sie in den letzten Jahren nennenswerte Ersparnisse aufbauen können oder erwarten Sie einen größeren Geldbetrag zum Ende der Kreditlaufzeit – beispielsweise durch eine Erbschaft? Dann lohnt sich eine Anschlussfinanzierung mit höheren Tilgungsraten. Auch durch Sondertilgungen können Sie die Kreditsumme der Anschlussfinanzierung jetzt reduzieren.

Erwarten Sie eine Veränderung Ihrer Einkommenssituation, beispielsweise durch Umzug oder Familienzuwachs? Bei Unsicherheiten in der Lebensplanung kann eine kurze Zinsbindung das Richtige für Sie sein, um mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen zu vermeiden.

Haben Sie dagegen Planungssicherheit, ist das Forward-Darlehen mit seiner langfristigen Zinsbindung eine vertiefende Überlegung wert. 

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