Bebauungsplan – das müssen Sie wissen

Ein wesentlicher rechtlicher und organisatorischer Aspekt bei einem Neubau, einem Anbau oder dem Erwerb eines Grundstücks ist neben der Einholung der Baugenehmigung durch einen Bauantrag die Einhaltung des Bebauungsplans des erworbenen Grundstücks. Wir haben alle Infos und zeigen Ihnen, was dabei auf Sie zukommt.

Was ist ein Bebauungsplan? – Definition und Bebauungsplan-Arten

Der Bebauungsplan (B-Plan) ist neben dem Flächennutzungsplan, der die generelle Verwendung aller Flächen in einer Stadt festlegt, ein zentrales Instrument in der Bauleitplanung. Dieses ist gemäß Baugesetzbuch (BauGB) geregelt und bildet die Grundlage für die städtebauliche Entwicklung innerhalb eines Gemeindegebiets. Der B-Plan spielt also eine entscheidende Rolle beim Erwerben und Bebauen eines Grundstücks.

Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde erstellt, die Planungshoheit hat, und ist für die Bebauung und Nutzung der Grundstücksflächen in bestimmten Baugebieten rechtsverbindlich. Ein Bebauungsplan enthält diese Festsetzungen für den Bau eines Hauses:

  • die Art der Bebauung auf einem Grundstück,
  • die Bauweise, zum Beispiel bezüglich der Höhe und der Anzahl von Vollgeschossen,
  • die Grundflächenzahl (GRZ), die angibt, wie viel Prozent der Grundstücksfläche bebaut werden darf,
  • Vorschriften zu den Verkehrsflächen, die zum Beispiel PKW-Stellplätze oder Gehwege betreffen,
  • zulässige Überbauungen und
  • die Gestaltung der freizuhaltenden Flächen.

Diese Festsetzungen gewährleisten nach § 8 Abs. 1, dass städtische und ländliche Gebiete geordnet entwickelt und die verfügbaren Flächen effizient genutzt werden können. Mit dem Bebauungsplan soll die Dichte und die Höhe der Bebauung gesteuert werden, um das Stadtbild zu verbessern und die Lebensqualität zu erhöhen. Im Rahmen der Bauleitplanung wird zudem ein Umweltbericht erstellt, der die ökologischen Auswirkungen der geplanten Bebauung bewertet und dabei hilft, nachhaltige Entscheidungen zu treffen.

Durch die Einsichtnahme in den Bebauungsplan können Sie sich umfassend über die baurechtlichen Vorgaben informieren und sicherstellen, dass Ihr Bauvorhaben den lokalen Richtlinien entspricht. Dies ist ein entscheidender Schritt, um spätere Herausforderungen und mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

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Qualifizierter Bebauungsplan

Ein qualifizierter Bebauungsplan regelt detailliert die Zulässigkeit von Bauvorhaben in einem definierten Gebiet. Er unterscheidet sich sowohl vom vorhabenbezogenen als auch vom einfachen Bebauungsplan hinsichtlich der Genauigkeit und der Reichweite der Festsetzungen im Baurecht. Er enthält diese vier Mindestinhalte:

  • Art der baulichen Nutzung,
  • Maß der baulichen Nutzung,
  • die überbaubaren Flächen des Grundstücks sowie
  • die örtlichen Verkehrsflächen.

Der qualifizierte Bebauungsplan bietet eine generelle, projektunabhängige Grundlage für die Entwicklung eines Gebiets. Er ist nicht auf die Realisierung eines spezifischen Vorhabens ausgerichtet, sondern gilt für alle potenziellen Bauvorhaben innerhalb des festgelegten Bereiches.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan ermöglicht es, individuelle Bauvorhaben im Einklang mit den städtebaulichen Zielen einer Gemeinde zu realisieren. Im Gegensatz zum herkömmlichen Bebauungsplan, der für ein größeres Areal festlegt, wie die Flächen genutzt werden können, bezieht sich der vorhabenbezogene Bebauungsplan konkret auf ein bestimmtes Vorhaben eines Vorhabenträgers. Der vorhabenbezogene B-Plan ist also nicht allgemeingültig für das Gebiet und kann nicht für andere Vorhaben wiederverwendet werden.

Bei diesen Bauvorhaben kommt ein vorhabenbezogener Bebauungsplan zum Einsatz:

  • in einem Bereich, der nicht durch einen bestehenden Bebauungsplan abgedeckt ist,
  • wenn eine spezifische Nutzung vorgesehen ist, die in geltenden Plänen nicht berücksichtigt wird, oder
  • bei der Planung von innovativen oder unkonventionellen Projekten in Außenbereichen wie der Errichtung eines Freizeitparks.

Einfacher Bebauungsplan

Ein einfacher Bebauungsplan ist eine Variante des Bebauungsplans, die insbesondere dann zur Anwendung kommt, wenn keine detaillierten Festsetzungen erforderlich sind, um die städtebaulichen Ziele einer Gemeinde zu erreichen. Der Plan ist weniger umfassend als der qualifizierte Bebauungsplan, enthält im Gegensatz zu diesem nicht zwingend die gesamten Mindestinhalte, die im Baugesetzbuch für qualifizierte Bebauungspläne vorgeschrieben sind, sondern kann sich auf einige wenige Festsetzungen beschränken. Ein einfacher Bebauungsplan

  • liefert eine flexible Grundlage für die Zulässigkeit von Bauvorhaben ohne strenge Anforderungen,
  • kommt besonders in weniger dicht bebauten oder weniger kritischen Bereichen zur Anwendung und
  • ist somit für Projekte geeignet, bei denen eine allgemeine Rahmenplanung ausreicht und spezifische Details nicht im Voraus festgelegt werden müssen.

Unterschiede der Bebauungsplan-Arten

Qualifizierter Bebauungsplan

  • wird von der Gemeinde aufgestellt
  • legt Pläne zur Bebauung für ein großes Areal wie eine Stadt oder ein Gebiet fest
  • enthält sämtliche Details zur Bebauung wie zur Verwendung, der Bauweise oder der Flächennutzung
  • rechtsverbindliche Grundlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan

  • wird auf Veranlassung des Vorhabenträgers aufgestellt
  • konzentriert sich auf ein spezielles Bauvorhaben
  • ist individuell und nicht generalisierbar
  • rechtsverbindliche Grundlage

Einfacher Bebauungsplan

  • wird von der Gemeinde aufgestellt
  • enthält weniger detaillierte Festsetzungen über Art und Maß der Bebauung, mindestens eine weniger als der qualifizierte Bebauungsplan
  • enthält grobe Richtlinien wie zur Art der baulichen Nutzung, zur Gebäudehöhe und zu den Grundstücksflächen
  • rechtsverbindliche Grundlage

Verfahren bei der Aufstellung eines Bebauungsplans

Die Aufstellung eines Bebauungsplans erfolgt durch diesen Prozess:

Initiative und Beschluss:
Das Verfahren beginnt in der Regel mit einem Initiativbeschluss der Gemeinde, der die Notwendigkeit eines Bebauungsplans für ein bestimmtes Gebiet feststellt. Dies kann durch städtebauliche Entwicklungsziele, Anforderungen aus der Bevölkerung oder durch geplante Änderungen der Nutzung des Gebiets ausgelöst werden.

Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
Zu einem frühen Zeitpunkt werden die Bürger sowie beteiligte Behörden als Träger eingebunden. Diese Beteiligung dient dazu, öffentliche und private Relevanzen frühzeitig zu erkennen und in die Planung einzubeziehen. Feedback und Einwände können somit bereits in der Anfangsphase berücksichtigt werden.

Öffentliche Auslegung:
Das Konzept des Bebauungsplans wird öffentlich ausgelegt, sodass Bürger und Interessengruppen ihn einsehen und binnen einer festgesetzten Frist Stellungnahmen abgeben können. Diese Phase ist zentral für die Transparenz des Verfahrens und bietet eine weitere Möglichkeit zur Mitgestaltung.

Entwurfserstellung:
Auf Basis der eingeholten Informationen und der städtebaulichen Leitlinien der Gemeinde wird ein Planentwurf erarbeitet. Dieser Entwurf umfasst detaillierte Angaben zur Art und Weise der Bebauung, zur Nutzung der Flächen und zu weiteren gestalterischen und ökologischen Aspekten des Gebiets.

Prüfung und Abwägung:
Auch dieser Entwurf wird nun zunächst öffentlich ausgelegt, worauf erneut Stellungnahmen erfolgen können. Die Gemeinde prüft alle eingegangenen Stellungnahmen und wägt die verschiedenen öffentlichen und privaten Interessen ab. Ziel ist es, einen ausgewogenen Plan zu erstellen, der die verschiedenen Anforderungen und Wünsche berücksichtigt.

Satzungsbeschluss:
Erfolgten erhebliche Änderungen am Entwurf des Bebauungsplans, wird er nochmals zur Prüfung veröffentlicht. Schließlich wird der final überarbeitete Entwurf dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Bekanntmachung:
Nach dem Beschluss der Satzung wird der Bebauungsplan öffentlich bekannt gemacht. Ab diesem Zeitpunkt ist er rechtlich bindend und legt die zulässige Nutzung der Flächen im festgelegten Gebiet verbindlich fest.

Die Aufhebung eines Bebauungsplans muss unter den gleichen Voraussetzungen erfolgen wie die Aufstellung: Der Ratsbeschluss, die Beteiligung sowie Beurteilung Dritter und die Entwurfsveröffentlichung sowie die abschließende Veröffentlichung sind essenziell.

Bebauungsplan einsehen – so geht’s

Der Zugang zu Bebauungsplänen ist in der Regel öffentlich. Das bedeutet, Grundstückskäufer, Architekten, Stadtplaner und auch einfach nur interessierte Bürger können diese Dokumente einsehen. Der erste Anlaufpunkt ist in der Regel das Bauamt oder die Planungsabteilung der lokalen Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Hier werden alle Bebauungspläne aufbewahrt. Viele Gemeinden und Städte bieten mittlerweile auch die Möglichkeit, Bebauungspläne digital über ihre offiziellen Webseiten einzusehen. So gehen Sie vor, um einen Bebauungsplan einzusehen:

  • Kontakt aufnehmen: Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Gemeindeverwaltung auf, um herauszufinden, wo und wann die Bebauungspläne zugänglich sind. Wenn die Pläne online verfügbar sind, informieren Sie sich über den Zugang zur digitalen Plattform.
  • Termin vereinbaren: In einigen Fällen kann es notwendig sein, einen Termin zu vereinbaren, insbesondere wenn Sie den Plan persönlich im Bauamt einsehen möchten. Dies stellt sicher, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter für Fragen zur Verfügung steht.
  • Dokumente prüfen: Bei der Einsichtnahme sollten Sie sich Notizen machen, um Details festzuhalten.
  • Fragen stellen: Nutzen Sie die Expertise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gemeindeverwaltung. Sie können spezifische Fragen zur Nutzung, zu Grenzen und anderen Details des Bebauungsplans stellen.

Tipp: Erfahren Sie in unserem Beitrag, wie Sie einen Bebauungsplan lesen und was die Kennzahlen und Abkürzungen bedeuten.

Befreiung vom Bebauungsplan

In bestimmten Situationen kann es notwendig oder wünschenswert sein, eine Befreiung vom Bebauungsplan zu beantragen und somit von den festgesetzten Regelungen des Bebauungsplans abzuweichen. Eine Befreiung beantragen können Privatpersonen, Unternehmen und manchmal auch öffentliche Träger, wenn spezielle Umstände bestehen – z. B. wenn aufgrund besonderer örtlicher Umstände die strikte Einhaltung des Bebauungsplans zu unzumutbaren Verhältnissen führen würde. Eine Befreiung kann nur unter diesen Voraussetzungen erfolgen:

  • Wenn das Bauvorhaben den übergeordneten Planungszielen nicht widerspricht,
  • die öffentlichen Belange nicht beeinträchtigt werden, etwa die Verkehrssicherheit, die Umwelt sowie soziale Aspekte, und
  • die Interessen der Nachbarinnen und Nachbarn gewahrt werden.

Um vom Bebauungsplan befreit zu werden, muss ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden. Dieser sollte detailliert begründen, warum eine Abweichung vom Bebauungsplan notwendig und gerechtfertigt ist, und sollte alle relevanten Unterlagen zur Befreiungsbegründung enthalten, wie Bau-, Lagepläne oder Gutachten. Nachdem der Antrag von der Baubehörde sorgfältig durch ein festgelegtes Verfahren geprüft wurde, erhält die Antragstellerin oder der Antragsteller einen Bescheid mit dem Beschluss, der Begründung und ggfs. mit Auflagen und Bedingungen zur Genehmigung.

Verstoß gegen Bebauungsplan – das sind die Konsequenzen

Ein Verstoß gegen die Vorgaben eines Bebauungsplans kann erhebliche baurechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie:

  • Baustopp,
  • Änderungen und teilweises oder vollständiges Zurückbauen des Bauwerks,
  • Bußgelder und andere Sanktionen sowie
  • evtl. Schadensersatzansprüche, wenn durch die Verstöße gegen den Bebauungsplan Rechte Dritter beeinträchtigt wurden.

Die Haftung für Verstöße gegen den Bebauungsplan tragen in der Regel Grundstückseigentümer oder Bauherren. Es ist daher wichtig, dass diese Parteien sich vor Beginn der Bauarbeiten ausreichend über die geltenden Vorschriften informieren und diese einhalten.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, wenn es um die erfolgreiche Umsetzung Ihres Bauvorhabens geht. Wir stellen sicher, dass Ihr Projekt nicht nur den rechtlichen Anforderungen entspricht, sondern auch Ihre persönlichen Vorstellungen optimal umgesetzt werden.

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