Betriebskostenabrechnung – Was ist zu beachten?

Vor allem Vermieter, die das erste Mal eine Wohnung oder ein Haus vermieten und eine Betriebskostenabrechnung erstellen müssen, sind oftmals überfordert. Was gehört alles in eine korrekte Betriebskostenabrechnung rein und welche Fristen müssen beachtet werden? Vor genau diesen Fragen stehen Sie als Vermieter wahrscheinlich auch. Lesen Sie hier, was Sie bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung beachten sollten.

Achten Sie auf die Abrechnungs-Frist

Als Vermieter sollten Sie bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung unbedingt auf die Abrechnungs-Frist achten. Die Abrechnung müssen Sie dem Mieter spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums zukommen lassen. Sollten Sie diese Frist aus irgendeinem Grund versäumen können Sie dem Mieter danach keine Kosten mehr in Rechnung stellen.

Der Abrechnungszeitraum

Neben der Abrechnungs-Frist, muss natürlich auch der Abrechnungszeitraum bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung mitberücksichtigt werden. Der Abrechnungszeitraum darf maximal 12 Monate beinhalten. Es spielt keine Rolle, ob das Abrechnungsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember geht oder vom 01.Juli bis zum 30.Juni. Spätestens ein Jahr nach Ende des Zeitraums, muss dem Mieter die Abrechnung zur Verfügung stehen.

Umlagefähige Kosten

Als Vermieter können Sie viele Kosten auf Ihren Mieter umlegen. Sie sollten jedoch darauf achten, dass die Kosten, die Sie auf Ihren Mieter umlegen möchten im Mietvertrag festgehalten sind. Einige der umlagefähigen Kosten haben wir einmal für Sie aufgelistet:

  • Versicherungen
  • Grundsteuer
  • Gebäudereinigung, Gartenpflege und Müllentsorgung
  • Kosten für die Heizung und Warmwasser
  • Gemeinsam genutzt Gebäudeteile und Grundstückteile
  • Nebenkosten für Kabelanschlüsse, Rauchmelderwartungen oder Abwassergebühren

Aufschlüsselung der Betriebskostenabrechnung

Außerdem ist es wichtig, dass Sie alle Kosten und Positionen aufschlüsseln, um dem Mieter die Informationen möglichst leicht und verständlich rüberzubringen. Ihr Mieter muss die Möglichkeit haben, die Positionen auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Bei weiteren Fragen zur Betriebskostenabrechnung können Sie sich gerne mit den Ansprechpartnern der Sparkasse Bielefeld in Verbindung setzen. Wir beraten Sie gerne.

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