Das Nutzwertgutachten

Interessieren Sie sich für den Kauf oder Verkauf einer Immobile? Dann werden Sie vermutlich bald mit vielfältigem neuem Wissen konfrontiert – und teils sperrigen Begrifflichkeiten. Einer dieser Begriffe lautet „Parifizierung“ – und meint die Berechnung des sogenannten Nutzwertes. Was genau unter dem Nutzwert und dem Nutzwertgutachten zu verstehen ist, erklären wir hier.

Was ist ein Nutzwertgutachten?

Der Nutzwert setzt den Eigentumsanteil an einer bestimmten Immobilie ins Verhältnis zu allen Anteilen der entsprechenden Liegenschaft. Dieses Verhältnis wird in einem Nutzwertgutachten festgehalten. Dieses Gutachten ist von zentraler Bedeutung, wenn ein Wohnungseigentumsvertrag gefertigt werden soll – beispielsweise um die betreffenden Wohneinheiten korrekt und maßgenau in ein Grundbuch einzutragen. Auch für die Aufteilung von Liegenschaften wird ein Nutzwertgutachten gebraucht – beispielsweise im Falle von Erbschaften, Veräußerungen und Schenkungen.

Das Nutzwertgutachten wird immer für die gesamte Immobilie/das gesamte Objekt erstellt. „Parifiziert“ wird also nicht der Nutzwert eines Teiles einer Immobilie (wie einer Wohnung), sondern die ganze Liegenschaft. Die Art der Immobilie ist dabei jedoch nicht entscheidend: Nutzwertgutachten können für ein Bürohaus oder ein Wohnhaus ebenso erstellt werden, wie für eine Garage oder ein Zinshaus.

Wie bekommt man ein Nutzwertgutachten?

Benötigen Sie ein Nutzwertgutachten, können Sie sich damit an Sachverständige für Immobilien- oder Hochbauwesen, oder an Ziviltechniker wenden. Diese benötigen zur Erstellung des Gutachtens folgende Dokumente:

  1. Baugenehmigung oder Baubescheid
  2. Aktuelle Baukonsenspläne (Pläne zur Ausführung der Baufertigstellung)
  3. Einreichpläne für Bauten in Projektierungsphase oder Neubauten
  4. Auszug aus dem Grundbuch.

Alle Dokumente müssen gültig sein. Bedenken Sie frühzeitig, dass Bestandspläne bei Altbauten oft gar nicht mehr vorliegen oder nur schwer zu beschaffen sind. In diesem Fall muss der Nutzwert erneut ermittelt werden, was eine Neuvermessung und neue Bestandspläne notwendig macht. Diesen komplizierten Nachtragsprozess abzuschließen, kostet Zeit – und leider auch Geld.

Welche Informationen finden sich im Nutzwertgutachten?

Wenn Sie schließlich ein professionelles Nutzwertgutachten in den Händen halten, finden Sie darin umfangreiche Informationen zu den folgenden Punkten:

  1. Eine Zusammenfassung der Einzel- und Gesamtnutzwerte
  2. Die Nutzwertberechnung der benannten Objekte des Wohneigentums
  3. Bestimmung einzelner Richtnutzwerte für die Räumlichkeiten sowie Zubehörteile und Feststellung von Ab- und Zuschlägen
  4. Eine Auflistung samt exakter Größenangaben der vorgefundenen Räumlichkeiten und möglicher Außenbereiche
  5. Aufstellung des Gesamtbestands (Wohnungen, Abstellflächen für Fahrzeuge, Keller, Stauräume etc.)

 

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