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Das Verfassen einer Eigenbedarfskündigung ist immer dann rechtens, wenn Sie als Eigentümer oder nahe Angehörige die vermietete Wohnung von nun an selbst bewohnen möchten. Jedoch gibt es bei einer Eigenbedarfskündigung einige Punkte zu beachten, denn das Kündigungsschreiben muss einige unerlässliche Informationen erhalten.
Wie eine Eigenbedarfskündigung verfasst werden sollte und wer nach der Kündigung in die Immobilie ziehen darf, können Sie in den folgenden Absätzen nachlesen.
Die Eigenbedarfskündigung - Das Kündigungsschreiben
Das Kündigungsschreiben einer Eigenbedarfskündigung muss immer schriftlich sein. Demnach ist es nicht zulässig eine Eigenbedarfskündigung nur elektronisch zu übermitteln. Des Weiteren muss in dem Schreiben der genaue Grund für die Kündigung genannt sein. Hier reicht es nicht aus, lediglich von einer Eigenbedarfskündigung zu sprechen. Ihr derzeitiger Mieter hat ein Recht darauf genau zu erfahren, warum Sie die Immobilie von nun an zum Eigenbedarf nutzen möchten. Falls Sie als Eigentümer die Immobilie nicht selbst bewohnen möchten, sondern eine Ihnen nahestehende Person, müssen Sie dem Mieter mitteilen, wer die Person ist, die in das Objekt ziehen wird.
Wer zählt in den Kreis der nahen Angehörigen?
Der Kreis der nahen Angehörigen ist nicht leicht zu definieren. In einigen Fällen entscheidet ein Gericht darüber, ob die Person, die in die Immobilie ziehen möchte, noch zu den nahen Angehörigen gehört oder nicht. Im Normalfall zählen die eigenen Kinder, Enkelkinder und Geschwister zu den nahen Angehörigen und werden problemlos vom Gericht akzeptiert. Etwas kritischer sieht es bei Cousins und Cousinen sowie Schwagern aus. Je nach Fall kann es vorkommen, dass diese Personen als nahe Angehörige akzeptiert oder abgelehnt werden.
Es gibt eine Handvoll von Gründen, die bei einer Eigenbedarfskündigung akzeptiert werden. Sind Ihre eigenen Kinder mittlerweile erwachsen geworden und möchten in eine eigene Wohnung ziehen? Dies ist ein anerkannter Grund für eine Eigenbedarfskündigung. Außerdem wird diese Art von Kündigung akzeptiert, wenn Sie einen Kinderwunsch pflegen und aus diesem Grund beispielsweise in eine größere Immobilie ziehen möchten. Ein kürzerer Arbeitsweg, der durch den Umzug bedingt wird, zählt ebenfalls zu den anerkannten Gründen. Auch ein beruflich bedingter Umzug erlaubt das Verfassen einer Eigenbedarfskündigung.
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