Inhaltsverzeichnis
Eine Hausverwaltung zu kündigen, ist ein komplexes und oft schwieriges Unterfangen. Daher ist es wichtig, dass Sie sich bei der Kündigung an die gesetzlichen Vorgaben halten, damit Sie nicht unerwartete Konsequenzen tragen müssen, denn in Deutschland unterliegen Hausverwaltungen einem umfangreichen Rechtsrahmen, der es den Mietern ermöglicht, ihre Rechte wirksam einzufordern.
Was ist eine Hausverwaltung?
Bei einer Hausverwaltung handelt es sich um ein Unternehmen, das sich um die kaufmännische, technische und operative Betreuung von Immobilien kümmert. Die Aufgaben einer solchen Verwaltung sind sehr unterschiedlich.
In der kaufmännischen Verwaltung kümmert sich die Verwaltung um z.B. die Verwaltung von Mieten, die Erstellung der Nebenkostenabrechnung oder die Buchführung.
Bei der technischen Verwaltung handelt es sich um die Überwachung und Kontrolle der Immobilie zwecks Modernisierung oder Reparaturen, der Planung von Instandsetzungsmaßnahmen oder der Verwaltung von Service- und Wartungsverträgen
Zum dritten Bereich zählt die juristische Verwaltung bei der der Schwerpunkt meist auf der Verhandlung mit Ämtern oder der Vertretung der Eigentümer liegt.
Was gibt es bei der Kündigung zu beachten?
Zuerst einmal sollten Sie sich in jedem Fall an die gesetzlichen Regelungen halten. Bedenken Sie außerdem, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss. Dies kann entweder per E-Mail, Brief oder auf dem Postweg erfolgen. Wenn Sie möchten, können Sie auch eine Kopie der Kündigung an Ihren Anwalt senden. Zudem sollten Sie sicherstellen, dass Sie die Kündigung rechtzeitig versenden, damit die Kündigungsfrist eingehalten wird. Diese beträgt in der Regel 4 Wochen.
Inhalt des Kündigungsschreiben
- Absender
- Ort, Datum
- Name und Adresse der Hausverwaltung
- Art der Kündigung (ordentlich/außerordentlich)
- Betreffende Immobilie
- Abberufung
- Nennung des konkreten Vertrags, der gekündigt wird
- Kündigungszeitpunkt
- Möglichst genaue Schilderung des Kündigungsgrundes (eventuell mit Bezug auf den entsprechenden Paragrafen im Verwaltungsvertrag)
- Gegebenenfalls Hinweis auf bisherige Abmahnungen (je nach Situation)
- Unterschrift der bevollmächtigten Person(en)
Wenn Sie sich bei Formalitäten nicht sicher sind, können Sie einen Anwalt einschalten und sich professionell beraten lassen.