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Sei es ein einfaches Kurzgutachten oder ein umfassendes Verkehrswertgutachten: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, für ein Immobilien-Gutachten. Welche die richtige für Sie ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Wertgutachten – warum eigentlich?
Der Wert einer Immobilie ist für den Laien schwer zu beurteilen. Seien es Bleirohre oder Asbestwände, eine mangelhafte Wärmedämmung,
aufsteigende Feuchtigkeit, veraltete Elektrik- bzw. Wasserleitungen oder ein unzureichender Brandschutz: Ein Gutachter hilft Ihnen dabei, versteckte Mängel aufzudecken und anfallende Sanierungskosten abzuschätzen. Er prüft die Immobilie auf Risse in der Fassade und im Dach ebenso wie auf Schimmel, Chemikalien- oder Schadstoffbelastungen. Am Ende eines Immobilien-Gutachten steht der Verkehrswert des Objektes: Also der Preis, den diese Immobilie am Markt durchschnittlich erzielt.
Wer beauftragt den Gutachter?
Bei einem Wertgutachten handelt es sich um eine kostenpflichtige
Immobilienbewertung gemäß der Immobilienwertermittlungsverordnung.
Ein entsprechend geprüfter Gutachter kann entweder von Ihnen selbst oder von der Bank beauftragt werden – nach dem Bestellerprinzip ist derjenige, der die Leistung beauftragt, zahlungspflichtig. Ein von der Bank bestelltes
Gutachten dient zur Ermittlung des Beleihungswertes und kann von Ihnen nicht zur persönlichen Bewertung des Sanierungsaufwands
verwendet werden. Hierzu beauftragen Sie selbst ein Vollgutachten
(Verkehrswertgutachten) oder ein Kurzgutachten. Der wesentliche Unterschied liegt in der Ausführlichkeit, der gerichtlichen Verwendbarkeit und in den Kosten.
Welches Gutachten wofür?
Das Verkehrswertgutachten ist die umfangreichste Möglichkeit zur Immobilienbewertung. Neben der Berechnung des Verkehrswerts enthält es auch entsprechende Begründungen und Auszüge aus öffentlichen Registern. Es umfasst mindestens 20 Seiten, benötigt ungefähr zwei bis vier Wochen Bearbeitungszeit und kann ausschließlich von vereidigten Sachverständigen ausgestellt werden. Es ist außerdem rechtsgültig – kann
also bei Streitfällen oder Zwangsversteigerungen vor Gericht verwendet werden. Ein Kurzgutachten ist deutlich kompakter und eignet sich insbesondere für private Immobiliengeschäfte ohne Rechtsstreit. Es umfasst rund 15 Seiten, ist kostengünstiger als das Vollgutachten – aber vor Gericht nicht gültig.
Übrigens: Falls Sie einen Neubau planen, kann ein Baugrundgutachten
späteren Schäden an der Immobilie vorbeugen. Mittels geoanalytischer
Untersuchungen werden die Wechselwirkungen zwischen dem geplanten Bauwerk und dem Boden, auf dem es errichtet werden soll, begutachtet. So lassen sich Risiken wie Feuchtigkeit oder Absackungen von vornherein vermeiden.
Tipp: Sie möchten ein Immobilien-Gutachten für Ihre eigene Immobilie
beauftragen? Dann stellen Sie rechtzeitig alle wichtigen Unterlagen
zusammen! Dazu gehört beispielsweise der Grundbuchauszug,
Bauzeichnungen, ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis und der Flurkarte sowie Belege über Modernisierungen. Wir sind bei diesen Schritten gerne unterstützend an Ihrer Seite.