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Sie möchten energieeffizient bauen oder eine Bestandsimmobilie energetisch sanieren? Das kommt der Wirtschaft ebenso zugute wie dem Klimaschutz. Unter bestimmten Bedingungen können Sie daher eine KfW-Förderung beziehen. Nach Beschluss verbindlicher Klimaziele durch die Bundesregierung profitieren Sie ab 2020 auch von einigen Änderung der KfW-Förderprogramme für energieeffizientes Bauen.
Förderprogramm 151: Kredit für die vollständige Sanierung
Das KfW-Programm 151 bietet Ihnen für die vollständige Sanierung Ihrer Immobilie zum KfW-Energieeffizienzhaus einen zinsgünstigen Kredit je Wohneinheit.
Das ändert sich:
Für die Sanierung Ihrer Immobilie zum KfW-Effizienzhaus oder für den Kauf sanierten Wohnraums erhöht sich der Tilgungszuschuss um 12,5 %. Die maximale Kreditsumme steigt von 100.000 € auf 120.000 €. Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl sind nicht mehr förderfähig.
Förderprogramm 152: Kredit für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen
Für die Förderung von energetischen Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpaketen bietet Ihnen das Förderprogramm 152 einen zinsgünstigen Kredit je Wohneinheit.
Das ändert sich:
Der Tilgungszuschuss erhöht sich um 12,5 %, die Kreditsumme bleibt unverändert bei maximal 50.000 €. Die Heizungsförderung übernimmt ab 2020 das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Nah- und Fernwärme sowie die Optimierung der Heizungsanlage sind dagegen weiterhin KfW-förderfähig.
Förderprogramm 153: Kredit für energieeffizientes Bauen
Für energieeffizientes Bauen bietet Ihnen das Förderprogramm 153 einen zinsgünstigen Kredit: für die Begleitung durch einen Energieeffizienz-Experten können weitere 4.000 € beantragt werden.
Das ändert sich:
Für den Bau oder Kauf eines KfW-Effizienzhauses erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 %. Der maximale Kreditbetrag steigt von 100.000 € auf 120.000 €. Der Einbau von Öl-Heizungen wird ab 2020 nicht mehr gefördert.
Förderprogramm 430: Investitionszuschuss
Mit dem Förderprogramm 430 erhalten Sie für die vollständige energetische Sanierung einen Investitionszuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Der Investitionszuschuss darf maximal 30% der förderfähigen Kosten abdecken; auch Einzelmaßnahmen sind förderfähig.
Das ändert sich:
Der Investitionszuschuss erhöht sich um 10 %, die förderfähigen Kosten steigen von 100.000 € auf 120.000 €. Einzelmaßnahmen sind weiterhin bis 50.000 € förderfähig. Die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen wird vom BAFA übernommen. Nah- und Fernwärme (mit Ausnahme des Energieträgers Öl) und die Sanierung der Heizungsanlage werden weiterhin von der KfW gefördert.