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Für Menschen mit Unternehmergeist kann es die Erfüllung eines Traums sein: Ein Gewerbe in den eigenen vier Wänden zu betreiben. Aber darf man eigentlich seine Geschäfte aus der privaten Wohnung heraus führen? Welche Regeln gibt es seitens des Gesetzgebers?
Gewerbliche Tätigkeit in einer Mietwohnung – Die Gesetzeslage
Kurz gesagt: Alle beruflichen Tätigkeiten, die Sie ausüben können, ohne dabei nach außen in Erscheinung zu treten, sind rechtlich völlig unproblematisch.
Möchten Sie dagegen eine ausschließlich zu Wohnzwecken angemietete Wohnung für Unternehmungen nutzen, die nach außen in Erscheinung treten, können Vermieter dagegen vorgehen.
Der Bundesgerichtshof bestätigt in seinem Urteil (VIII ZR 165/08) vom 14.07.2009, dass Sie als Mieterin bzw. Mieter dann im Ernstfall beweisen müssen, dass Ihre geschäftlichen Aktivitäten nicht „weitergehende Einwirkungen auf die Mietsache oder Mitmieter [verursachen] als bei einer üblichen Wohnnutzung“.
Unter diese Definition fallen jedoch längst nicht alle Berufsbilder. Folgende Professionen dürfen ungeachtet des Urteils VIII ZR 165/08 aus der Mietwohnung heraus ausgeübt werden:
- Im Home-Office arbeitende Angestellte
- PogrammiererInnen
- MitarbeiterInnen von Call-Centern
- LektorInnen und JournalistInnen
- SchriftstellerInnen
- ÜbersetzerInnen
- LehrerInnen, die Unterricht vorbereiten
Was bedeutet „nach außen in Erscheinung treten“ für meine Unternehmung?
Folgende Rahmenbedingungen sollen eine „nach außen tretende Erscheinung“ definieren:
- Sie beschäftigen Angestellte in den Wohnräumen
- Sie haben regelmäßigen Publikumsverkehr
- Große Lieferungen von Waren erreichen Sie regelmäßig
- Ihre Geschäftsadresse ist identisch mit Ihrer Wohnanschrift
Wenn gleich mehrere dieser Punkte auf Sie zutreffen, kann die Vermieterseite Ihnen die Erlaubnis verweigern, Ihre beruflichen Aktivitäten in den Wohnräumen durchzuführen. Setzen Sie sich darüber hinweg, müssen Sie mit der Kündigung oder einer Abmahnung rechnen.
Was mache ich, wenn die Vermieterseite die gewerbliche Nutzung verbietet?
Sollten Sie keinen Konsens mit Ihrer Vermietung herstellen können, bleiben natürlich alternative Lösungswege. Am plausibelsten ist es dann, sich nach passenden Räumlichkeiten für Ihr Gewerbe umzuschauen. So können Sie Ihre Wohnung zur privaten Nutzung behalten und vielleicht sogar mehr Platz für Ihr aufstrebendes Gewerbe gewinnen. Sehen Sie dazu keine Veranlassung, so können Sie natürlich auch den Weg der Klage beschreiten. Gerichte entscheiden hier nach Einzelfall. Falls Sie beweisen können, dass durch Ihre Nutzung keine Beeinträchtigungen der angemieteten Räumlichkeiten und der anderen Mietparteien entsteht, haben Sie guten Chancen, ein solches Verfahren zu gewinnen.
Tipp: Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche nach gewerblichen Räumen und deren Finanzierung! Kommen Sie einfach auf uns zu.