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Die Investition in Pflegeimmobilien ist für Kapitalanleger zunehmend interessant. Die alternde Gesellschaftszusammensetzung verstärkt diesen Trend, ebenso wie die historisch niedrigen Bauzinsen und der anhaltende Immobilienboom. Doch nicht jedes Objekt ist rentabel – hier erfahren Sie mehr.
Die Investition in Pflegeimmobilien – so funktioniert’s:
Als Pflegeimmobilien werde stationäre Einrichtungen bezeichnet, in denen sich Pflegepersonal um hilfsbedürftige Menschen kümmert. Das können Alters- und Pflegeheime, Heime mit angeschlossener Pflege oder gemischte Heime sein. Diese Einrichtungen werden von privaten oder öffentlichen Trägern betrieben – und können als Betreiberimmobilien nach dem Wohnungseigentumsgesetz in einzelne Appartements aufgeteilt werden. Damit ähneln sie in ihrer Investitionsform einer Eigentumswohnung.
Der Bauträger schließt also mit dem Betreiber der Pflegeeinrichtung einen Mietvertrag über die gesamte Immobilie ab. Erwerben Sie eine der einzelnen Wohneinheiten, schließen Sie wiederum einen Pachtvertrag mit dem Betreiber der Einrichtung. Dieser läuft üblicherweise rund 20 bis 25 Jahre mit Verlängerungsoption. Die Bewohner der Wohneinheiten wiederum mieten diese direkt beim Betreiber der Einrichtung an. Dieser übernimmt den wesentlichen Anteil der Vermietungs- und Verwaltungstätigkeiten sowie der nötigen Instandhaltungsmaßnahmen – was Ihnen Zeit und Aufwand erspart. Auch die Miete ist Ihnen sicher, unabhängig von der Belegung der Wohneinheit – beispielweise aufgrund einer Mietgarantie seitens des Betreibers oder mithilfe der staatlichen Kostenträger.
Alle Vorteile auf einen Blick:
- Mit einer Pflegeimmobilie investieren Sie nicht nur in Ihre eigene finanzielle Zukunft – Sie unterstützen auch eine soziale sowie gesellschaftlich wichtige Einrichtung.
- Durch automatische Mietanpassungen mittels indexierter Mietverträge investieren Sie in eine Anlageoption, die die Inflation mitberücksichtigt.
- Ihre Verwaltungskosten und Ihr Aufwand bleiben minimal.
- Sie benötigen weniger finanzielle Rücklagen als beim Kauf einer regulären Eigentumswohnung.
- Dank eines vertraglich vereinbarten Belegungsrechts haben Sie und Ihre Angehörigen eine Wartelistenpriorität, falls Sie selbst pflegebedürftig werden.
- Ihr Eigentum wird mit einem Grundbucheintrag abgesichert.
Darauf sollten Sie achten:
Prüfen Sie vor dem Kauf unbedingt die Referenzen des Bauträgers sowie des Betreibers der Einrichtung – denn im Falle einer Insolvenz droht Ihnen ein Mietausfall. Besuchen Sie die Einrichtung vor Ort, verschaffen Sie sich selbst ein umfassendes Bild und nehmen Sie Einsicht in die Protokolle der Eigentümerversammlung. Auch die Verträge bedürfen eines prüfenden Blicks: Leistet der Betreiber Mietgarantien? Wer kümmert sich um die Mieter und um die Verwaltung, wer ist Ihr Ansprechpartner? Nicht zuletzt ist auch der Standort der Einrichtung wichtig: Künftige Veränderungen in der Region können sich auf den Wert des Objekts auswirken.
Sie wünschen sich erfahrene Unterstützung an Ihrer Seite? Für alle Fragen rund um Ihr Investitionsvorhaben sind wir jederzeit für Sie da!