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Sie haben endlich die passende Immobilie gefunden? Glückwunsch! Vermutlich möchten Sie am liebsten direkt einziehen. Doch wer einen Kauf übereilt, der erlebt später vielleicht eine unangenehme Überraschung: Versteckte Mängel, anstehende Sanierungen oder Belastungen mit Chemikalien können zur Kostenfalle werden. Ein Sachverständiger kann hier weiterhelfen.
Wie erkenne ich einen fachkundigen Sachverständigen?
Auf einen Sachverständigen müssen Sie sich unbedingt verlassen können – schließlich geht es bei einem Hauskauf um viel Geld. Die zuständige Industrie- und Handelskammer bestellt daher öffentlich vereidigte Sachverständige, die über besondere Sachkunde verfügen und unabhängige Verkehrswertgutachten ausstellen. Ein solches Wertgutachten kostet rund 1.500 bis 3.000 Euro und beansprucht mindestens drei Monate zur Ausstellung.
Einfache Sachverständige sind dagegen von der Deutschen Akkreditierungsstelle nach der DIN-Vorschrift EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und können feststellen, ob der vereinbarte Kaufpreis im angemessenen Rahmen liegt. Für eine solche Dienstleistung sind rund 300 bis 1.000 Euro zu zahlen. Verfügt ein Sachverständiger dagegen über keinerlei Zertifikat, darf er sich lediglich „freier Sachverständiger“ nennen.
Was prüft ein Sachverständiger?
Wenn Sie sich ernsthaft für eine Immobilie interessieren, ergeben sich viele Fragen: Wie ist es um die Energieeffizienz des Hauses bestellt? Gibt es Feuchtigkeitsschäden? In welchem Zustand befindet sich das Dach – und ist es frei von Schädlingen? Ist Schimmelbildung oder eine Belastung mit gesundheitsgefährdenden Materialien zu finden? Ein öffentlich vereidigter Sachverständiger beantwortet all diese Fragen: Er überprüft den Zustand der Bausubstanz, untersucht die Immobilie auf Schäden und begutachtet die Regelkonformität von Umbaumaßnahmen. Auch die Notwendigkeit möglicher Sanierungen sowie deren Kosten schätzt ein Sachverständiger für Sie ein – schließlich sollten Heizungsanlagen nach rund 30 Jahren, Elektroinstallationen nach 40 Jahren und Wasserleitungen nach 50 Jahren überholt werden.
Wann ist ein Sachverständiger unerlässlich?
Es gibt Situationen, die eine fachliche Einschätzung unerlässlich machen. Mit zunehmendem Alter macht sich eine Abnutzung der Immobilie bemerkbar – bei Einfamilienhäusern wird eine Gesamtlebensdauer von rund 60 bis 80 Jahren angenommen. Liegt das Baujahr mehr als 20 Jahre zurück, sollten Sie die Immobilie daher grundsätzlich von einem Sachverständigen unter die Lupe nehmen lassen – denn dann sind die ersten Renovierungen nötig.
Auch ein ungewöhnlich hoher oder niedriger Preis sollte misstrauisch machen – denn vergleichbare Immobilien erzielen üblicherweise auch ähnliche Marktpreise. Ein verdächtig niedriger Preis spricht für versteckte Mängel – ein ungewöhnlich hoher Preis kann dagegen durch ein Gutachten, das den tatsächlichen Verkehrswert feststellt, relativiert werden. Wird die Immobilie privat veräußert, kann der Verkäufer einer Begehung durch einen Sachverständigen widersprechen – in diesem Fall ist generell Vorsicht geboten.