Probleme bei der Sanierung von Baudenkmalen

Haben Sie schon einmal in einem Baudenkmal gelebt? Der Charme und das Flair der Gebäude sind immer etwas ganz Besonderes. Wir werden an frühere Zeiten erinnert, in denen unsere Großeltern oder sogar Urgroßeltern noch gelebt haben. Da uns diese Baudenkmale natürlich noch lange erhalten bleiben sollen, macht es Sinn, diese ab einem gewissen Alter zu sanieren.

Müssen bestimmte Dinge bei der Sanierung von Baudenkmalen beachtet werden?

Ja, wer sich schon mal um die Sanierung eines Baudenkmals gekümmert hat weiß, dass diese sich durchaus komplizierter gestaltet als die Sanierung eines normalen Einfamilienhauses. Noch bevor überhaupt mit der eigentlichen Sanierung begonnen werden kann, muss diese von der Denkmalschutzbehörde genehmigt werden. Die Prüfung des Antrags durch die Denkmalschutzbehörde kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Reichen Sie den Antrag also früh genug ein, um nach der Zusage pünktlich mit der Sanierung beginnen zu können.

Natürlich wird nicht bei jeder kleinsten Sanierungsarbeit eine Genehmigung der Behörde benötigt. Wir haben eine Liste für Sie zusammengestellt, auf der Sie die gängigsten Sanierungsarbeiten finden, die einer Genehmigung durch die Denkmalschutzbehörde unterliegen.

Sanierung von Baudenkmalen – Diese Veränderungen benötigen eine Genehmigungspflicht

Folgende Sanierungsarbeiten an Baudenkmalen unterliegen einer Genehmigungspflicht.

  • Anbau von Gebäudeteilen und eines Balkons
  • Einbau von Fenstern und Ausbau von Türen
  • Neuer Putz sowie neuer Anstrich
  • Tausch von Dachziegeln

Habe ich Anspruch auf staatliche Förderungen, wenn ich mein Baudenkmal sanieren möchte?

Wer sich dazu entschlossen hat sein Baudenkmal zu sanieren und bereits eine Genehmigung vorliegen hat, hat gute Chance von einer staatlichen Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu profitieren.

Oftmals entstehen bei der Sanierung von Baudenkmalen deutlich höhere Kosten, als bei der Sanierung von neueren Gebäuden. Die KfW bietet den Eigentümern einen günstigen Förderkredit an und unterstützt somit, die Instandhaltung der alten Gebäude. Zusätzlich können die Steuern, die für die Sanierung anfallen würden abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings ein Nachweis, der belegt, dass die Arbeiten wirklich zur Verbesserung des Gebäudes führen.

Bund und Länder haben in den vergangenen Jahren auch unterschiedliche Förderprogramme für die Sanierung von Baudenkmalen entwickelt. Hier müssen Sie als Eigentümer einen Antrag auf Förderung stellen, die zuständige Behörde wird Ihnen dann weiterhelfen.

Die Sparkasse Bielefeld bietet Ihnen ebenfalls gerne Unterstützung an. Informieren Sie sich bei unseren Ansprechpartnern über günstige Kredite, die Ihnen bei der Sanierung von Baudenkmalen weiterhelfen können.

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