Wohngeldreform zur Entlastung der gestiegenen Energie -und Gaspreise

In Deutschland sind die Energie- und Gaspreise in den letzten Jahren sehr stark gestiegen. Dies hat viele Menschen in finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Um dieser Situation entgegenzuwirken, soll die Wohngeldreform die finanzielle Belastung der Menschen durch die steigenden Energie- und Gaspreise verringern.

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss, der Bewohnern zusätzlich zu den Wohnkosten gezahlt wird.

Bei dieser Art der Zuwendung können zwei Arten unterschieden werden:

Der Mietzuschuss für Mieter von Wohnungen oder Heimbewohner und der Lastenzuschuss für Besitzer einer Eigentumswohnung oder eines Hauses. Dabei wird den Eigentümern einer Immobilie diese finanzielle Unterstützung gewährt.

Doch was genau steht in der Wohngeldreform und was bedeutet sie für die Bürger?

Die Wohngeldreform ist Teil der Entlastungspakete der Bundesregierung. Durch das Wohngeld werden ab 2023 statt 600.000 nun 2.000.000 Haushalte entlastet. 40 Prozent der Beziehenden sind Familien, darunter viele Alleinerziehende. 48 Prozent sind Haushalte von Rentnerinnen und Rentnern.

Bisher betrug das Wohngeld 180,00€. Ab 2023 erhalten Haushalte nun 370,00€ pro Monat.

Zusätzlich wird eine Heizkostenkomponente geben, die die Bevölkerung bei den hohen Energiekosten entlasten soll. Diese beträgt 2,00 Euro pro Quadratmeter und soll zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden.

Wie kann das Wohngeld beantragt werden?

Beantragen kann man die Unterstützung beim örtlich zuständigen Wohngeldamt. Die Höhe des Wohngelds ergibt sich dann aus der Miete des Wohnraums, der Anzahl der Haushaltsmitglieder, sowie dem Gesamteinkommen des im Wohnraum wohnenden Personen.

Nachdem Sie einen Antrag auf Wohngeld eingereicht haben, werden Ihnen die Leistungen für 12 Monate gewährt. Wenn der Zeitraum abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Antrag auf Wohngeld einreichen. Auszahlungen werden grundsätzlich erst zu Beginn des Monats erfolgen, in dem der Antrag auf Wohngeld gestellt wurde.

Die notwendigen Formulare wie der Wohngeldantrag, die Vermieterbescheinigung inkl. Wohnungsgröße und Baujahr der Wohnung oder weitere Informationen zum Wohngeldantrag können bei der zuständigen Wohngeldstelle abgeholt werden.

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