Zwangsversteigerung von Häusern – Ablauf und Tipps

Zwangsversteigerungen von Häusern können Käuferinnen und Käufern zwar wahre Schnäppchen bieten, indem sie Immobilien unter dem eigentlichen Marktpreis erwerben. Gleichzeitig besteht beim Erwerb einer solchen Immobilie immer auch ein gewisses Risiko: Es gibt nicht immer vollständige Unterlagen und die Interessentinnen und Interessenten wissen oft nicht, was sie erwartet. Daher ist es wichtig, dass Sie sich auf eine Zwangsversteigerung vorbereiten und sich umfassend informieren.

Wir erklären Ihnen die Vorteile und Nachteile eines Hauskaufes aus einer Zwangsversteigerung, was Sie dabei beachten müssen und wie eine Zwangsversteigerung abläuft.

Haus aus Zwangsversteigerung kaufen

Möchten Sie ein Haus kaufen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten: Sie können über Immobilienangebote Ihre Immobilie suchen oder einen Makler beauftragen. Eine weitere Möglichkeit ist der Kauf bei einer Zwangsversteigerung, der sich besonders bei einem niedrigen Budget anbietet.

Was bedeutet Zwangsversteigerung?

Bei einer Zwangsversteigerung werden Immobilien oder Grundstücke durch eine gerichtliche Anordnung öffentlich versteigert. Die Zwangsvollstreckung bei nicht geleisteten Geldschuldungen wird über das Gesetz zur Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt. Die Zuständigkeit für Zwangsversteigerungen liegt beim Amtsgericht, in dessen Bezirk die Immobilie liegt und wo die Zwangsversteigerungen, die durch einen Gerichtsvollzieher vollzogen werden, auch stattfinden.

Wann wird zwangsversteigert?

Eine Zwangsversteigerung wird eingeleitet, wenn Eigentümerinnen oder Eigentümer einer Immobilie ihre Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen können. Gläubiger wie Banken beantragen daraufhin beim zuständigen Amtsgericht die Versteigerung des Objekts, um aus dem Erlös die offenen Forderungen zu begleichen.

Wer darf an Zwangsversteigerungen teilnehmen?

An Zwangsversteigerungen dürfen alle geschäftsfähigen Personen ab 18 Jahren teilnehmen. Haben Sie Interesse an einer Immobilie, können jedoch nicht selbst zum Versteigerungstermin erscheinen, können Sie eine Vertretung bestimmen. Damit Sie ein Gebot abgeben können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Werden Sie von einer anderen Person bei der Auktion vertreten, müssen Sie dieser Person eine notariell beglaubigte Bietungsvollmacht erteilen. 
  • Um bieten zu können, müssen Sie zudem 10 % des Verkehrswerts der Immobilie als Sicherheit hinterlegen und 
  • zur Versteigerung müssen Sie oder die Vertretungsperson einen gültigen Personalausweis mitbringen oder sich auf andere Weise ausweisen können.

Außerdem können Gläubiger und Schuldner, eventuelle Miteigentümerinnen oder Miteigentümer oder auch Mieterinnen und Mieter der Immobilie an der Versteigerung teilnehmen. Da Versteigerungen öffentlich sind, darf grundsätzlich jede Person vor Ort dabei sein.

Zwangsversteigerung: so läuft sie ab

Der Ablauf einer Zwangsversteigerung ist immer gleich und erfolgt in diesen Schritten:

1. Antrag der Gläubigerin oder des Gläubigers: 

Beim Amtsgericht muss die Gläubigerin oder der Gläubiger zunächst einen Antrag stellen. Wenn die Voraussetzungen passen, ordnet das Gericht die Zwangsversteigerung an und bestimmt einen Rechtspfleger, der das Verfahren leitet. Eine vom Gericht beauftragte Sachverständige oder ein Sachverständiger ermittelt zudem den Verkehrswert der Immobilie, nach dem sich die Mindestgebote richten müssen.

2. Bekanntgabe der Versteigerung:

Die Zwangsversteigerung wird ca. 6 Wochen vorher öffentlich bekannt gegeben: in Tageszeitungen, im Internet oder auch als Aushang im Gericht. Interessierte bekommen Informationen wie den Zwangsversteigerungstermin, eine Objektbeschreibung, den Verkaufswert und die Lage der Immobilie. Bei der Rechtspflegerin oder beim Rechtspfleger können Sie sich zudem über weitere Einzelheiten wie Baumängeln oder Grundschulden informieren.

3. Versteigerung: 

Nachdem sich alle Bieterinnen und Bieter ausgewiesen und 10 % des Verkehrswerts als Sicherheitsleistung hinterlegt haben, verliest die Rechtspflegerin oder der Rechtspfleger zu Beginn des Versteigerungstermins zunächst die zentralen Daten der Immobilie. Anschließend beginnt die Bieterstunde, in der Sie mündlich Ihre Gebote abgeben können.

4. Zuschlag: 

Die Bieterstunde wird beendet und der Zuschlag erteilt, wenn alle Gebote abgegeben wurden und nach dreimaliger Nennung des höchsten Gebots durch die Rechtspflegerin oder den Rechtspfleger kein weiteres Angebot erfolgt.

Die Gebote unterliegen dabei bestimmten Regeln: Sie müssen mindestens 50 % des Verkehrswertes betragen, um die Schuldnerin oder den Schuldner zu schützen. Außerdem ist die Gläubigerin oder der Gläubiger befugt, einen zweiten Versteigerungstermin anzusetzen, solange das höchste Angebot unter 70 % des Verkehrswertes liegt – im Sinne des Gläubigerschutzes. Bei einem zweiten Termin besteht allerdings das Risiko, weniger Geld für die Immobilie zu bekommen, da die Gebote dann keinen Richtlinien mehr unterliegen.

5. Kaufpreiszahlung: 

Wurde Ihnen aufgrund des höchstens Gebots der Zuschlag für das Haus oder die Wohnung erteilt, müssen Sie die Kaufsumme in Höhe Ihres Gebots innerhalb von meist 6 bis 8 Wochen überweisen. Nach Zahlungseingang werden Sie als Eigentümerin oder Eigentümer ins Grundbuch der Immobilie eingetragen. Beim sogenannten Verteilungstermin verteilt das Gericht das Geld an die jeweiligen Gläubigerinnen und Gläubiger. Glückwunsch! Sie sind nun Eigentümerin oder Eigentümer einer Immobilie.

Als letztes sollten Sie möglichst schnell weitere notwendige Zahlungen wie die Grunderwerbsteuer an das Finanzamt tätigen und alle nötigen Versicherungen wie eine Wohngebäudeversicherung abschließen.

Hauskauf aus Zwangsversteigerung kaufen – Vor- und Nachteile

Das Kaufen eines Hauses aus einer Zwangsversteigerung bietet Ihnen zwar verschiedene Vorteile, doch Sie sollten sich auch über Risiken im Klaren sein, um nicht in eine Falle zu tappen. Wir haben Ihnen einen Überblick zu allen Vor- und Nachteilen zusammengestellt.

Vorteile Nachteile
  • Schnäppchenpreise: Kaufpreise liegen oft unter dem aktuellen Marktwert
  • meist keine Besichtigung der Immobilie möglich, das Risiko des Zustandes der Immobilie liegt beim Ersteigerer
  • keine Maklergebühren
  • nach Zuschlag ist keine Abweichung des Kaufpreises von Ihrem Gebot möglich – legen Sie sich vor der Versteigerung einen Finanzplan zurecht
  • statt hohen Notarkosten im Vergleich deutlich geringere Zuschlagsgebühr, also Gerichtskosten, die sich an der Höhe des Gebots orientieren
  • evtl. kommen Kosten für eine Zwangsräumung der ehemaligen Eigentümerin oder des ehemaligen Eigentümers bei deren Zahlungsunfähigkeit auf Sie zu, was auch belastend werden kann
  • unabhängiges Verkehrswertgutachten vom Amtsgericht
  • Sie haben keinen Anspruch auf Gewährleistung; unvorhersehbare Mängel und Sanierungskosten fallen Ihnen zu Lasten

Tipps für die Zwangsversteigerung von Häusern

Hinter einer Zwangsversteigerung steckt oft ein menschliches Schicksal und ist im Zuge eines Immobilienkaufs nicht unbedingt die erste Wahl von Käuferinnen und Käufern. Möchten Sie jedoch eine Immobilie zu günstigen Konditionen erwerben, ist eine Zwangsversteigerung eine gute Möglichkeit. Wir haben Ihnen wertvolle Hinweise und Tipps zusammengestellt, mit denen Sie bei einer Zwangsversteigerung erfolgreich bieten und bald eine Immobilie Ihr Eigen nennen können:

Immobilie prüfen: 

Bevor Sie auf eine Immobilie bieten, sollten Sie sich gründlich über das Haus oder die Eigentumswohnung informieren. Fragen Sie am besten beim Amtsgerichts nach der Versteigerungsakte, die ein Gutachten über den Zustand des Objektes enthält, nach dem Bebauungsplan, der bei Umbauten wichtig ist, und nach dem Grundbucheintrag, der Ihnen Infos über mögliche offene Hypotheken liefert. Es liegen nicht immer Informationen über den Zustand der Immobilie vor, da der Eigentümer den Zutritt für den Gutachter verwehrt hat.

Teilnahme an verschiedenen Zwangsversteigerungen: 

Um ein Gefühl für die Verfahrensweise bei Zwangsversteigerungen zu bekommen, nehmen Sie am besten an verschiedenen Terminen teil, bei denen Sie nicht bieten möchten. So können Sie sich in Ruhe mit der Verfahrensweise einer Versteigerung vertraut machen.

Finanzplan und Bietstrategie:

Legen Sie sich vor der Versteigerung einen Finanzplan zurecht, indem Sie sich eine Obergrenze für Ihr Angebot setzen, und planen Sie im Voraus die Baufinanzierung, um den Kaufpreis problemlos aufbringen zu können. 

Bietstrategie: 

Auch ein strategisches Bieten kann sich bei besonders beliebten Immobilien anbieten: Geben Sie ungerade Preise an, z. B. 220.500 € anstelle von glatten Beträgen wie 220.000 €,  und bieten sie nicht in einheitlichen Sprüngen, um für Ihre Konkurrenz undurchschaubar zu werden.

Sie brauchen eine persönliche Beratung zum Immobilienkauf? Wir helfen Ihnen gerne weiter und unterstützen Sie dabei, die richtige Immobilie zu finden.

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