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Eine praktische Wohnung am Arbeitsort, eine Studentenbude in der Universitätsstadt oder ein Ferienhäuschen am Meer: Wer sich nicht zwischen zwei Wohnorten entscheiden möchte, kann einen Zweitwohnsitz anmelden. Welche Vorteile und Nachteile sich daraus ergeben, verraten wir hier.
Was ist ein Zweitwohnsitz?
Der Hauptwohnsitz wird vom Mietrecht als Ort definiert, an dem sich "eine Person mehr als die Hälfte des Jahres aufhält". Nach dem deutschen Steuerrecht ist der Hauptwohnsitz schlicht der "Mittelpunkt der Lebensinteressen". Da in Deutschland neben dem eigentlichen Hauptwohnsitz auch der Zweitwohnsitz meldepflichtig ist, muss jede weitere Bleibe entsprechend angemeldet werden – egal, ob es sich um eine angemietete oder gekaufte Immobilie handelt. Die Anmeldung sollte stets innerhalb von zwei Wochen nach dem Wohnungswechsel erfolgen; Ansprechpartner ist das jeweilige Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro.
Das sind die Vorteile
Der größte Vorteil eines Zweitwohnsitzes besteht wohl darin, dass Sie sich nicht zwischen zwei Wohnorten entscheiden müssen. Darüber hinaus können sich einige weitere Vorteile ergeben:
- Nutzen Sie Ihren Zweitwohnsitz aus beruflichen Gründen, können Sie unter dem Stichpunkt „Doppelte Haushaltsführung“ monatlich bis zu 1.000 Euro als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Voraussetzung: Die Mietkosten machen mehr als zehn Prozent der laufenden Kosten für den Hauptwohnsitz aus.
- Auch bei Ihrer KFZ-Versicherung können Sie ggf. Kosten sparen: Die Beitragshöhe richtet sich nach der jeweiligen Stadt, in der Ihr Wagen gemeldet ist. Es kann sich daher lohnen, eine KFZ-Ummeldung vorzunehmen.
Das sind die Nachteile
Die signifikantesten Nachteile einer Zweitwohnung liegen in den zusätzlich anfallenden Kosten, die gegen die obigen Ersparnisse aufzurechnen sind:
- Für den Zweitwohnsitz fällt ggf. eine zusätzliche kommunale Aufwandsteuer an, die sogenannte Zweitwohnsitzsteuer. Sie betrifft – unabhängig vom Einkommen – jeden, der im jeweiligen Ort eine Zweitwohnung besitzt. Bemessungsgrundlage ist die jährliche Nettokaltmiete oder die Wohnfläche der Zweitwohnung.
- Je nach Gemeinde können weitere Kosten anfallen – wie beispielsweise Gebühren für die Müllentsorgung, die für beide Wohnstätten zu entrichten sind.
Übrigens erhalten Sie am Zweitwohnort kein zweites Wahlrecht – wenn Sie sich in der Gemeinde engagieren möchten, sollten Sie das also vor der Anmeldung bedenken. Sie haben noch weitere Fragen zum Thema Zweitwohnsitz? Wir sind gerne für Sie da!