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Bei der Berechnung der Einnahmen, die ein Hausverkauf einbringt, sollten Sie auch die Kosten im Blick behalten, die diesem vorausgehen und die häufig von Verkäuferinnen und Verkäufern unterschätzt werden. Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, sollten Sie sich daher frühzeitig einen Überblick über die möglichen Nebenkosten verschaffen, die von verschiedenen Faktoren abhängen: der Art der Immobilie, dem Zustand, dem Bundesland sowie Ihrer Verkaufsstrategie. Wir erklären Ihnen, mit welchen Ausgaben Sie rechnen müssen und wie Sie diese im Blick behalten können.
Nebenkosten beim Hausverkauf
Die Nebenkosten beim Hausverkauf hängen stark von den individuellen Gegebenheiten ab – von der Finanzierung bis zum Zustand der Immobilie. Neben eventuell anfallenden Kosten für Renovierungen, für diverse Unterlagen bzw. Dokumente oder die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung fallen Kosten an für:
Wertgutachten: Haus schätzen lassen
Eine professionelle Immobilienbewertung kann sinnvoll sein, um den realistischen Wert Ihrer Immobilie zu bestimmen. Ein realistischer Angebotspreis hilft Ihnen dabei, den Verkaufsprozess zu verkürzen und einen marktgerechten Kaufpreis zu erzielen. Eine Online-Kurzbewertung ist nur eine Schätzung und daher häufig kostenlos. Je nach Art des Gutachtens, Anbieter und Aufwand können folgende Kosten entstehen:
- Ein einfaches Wertgutachten (z. B. durch Makler bzw. Maklerin oder Gutachter) kostet ca. 300–500 €.
- Ein vollständiges Verkehrswertgutachten (nach §194 BauGB), von offiziell bestellten und vereidigten Sachverständigen ausgestellt, beträgt zwischen 0,5–1,5 % des Verkehrswertes.
Notarkosten beim Hausverkauf
Ein Notar oder eine Notarin ist für die Beurkundung eines Kaufvertrags gesetzlich vorgeschrieben. Die Notarkosten betragen in der Regel zwischen 1,5–2 % des Kaufpreises und werden größtenteils von den zukünftigen Eigentümern bzw. Eigentümerinnen übernommen, damit der Grundbucheintrag erfolgen kann. Zusätzliche Kosten, beispielsweise für die Löschung einer Grundschuld, liegen etwa 0,2 % des eingetragenen Betrags und müssen von Ihnen als Verkäufer bzw. Verkäuferin getragen werden.
Maklergebühren beim Hausverkauf
Beauftragen Sie einen Makler oder eine Maklerin, zahlen Sie eine Maklerprovision – auch Courtage genannt. Die übliche Höhe der Provision liegt in Nordrhein-Westfalen bei 7,14 % vom Verkaufspreis, also bei 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer pro Partei. Abweichungen sind natürlich möglich, je nach Bundesland, Aufgaben des Maklers bzw. der Maklerin oder individueller Vereinbarung.
Sie möchten den Immobilienverkauf gut vorbereitet angehen, aber sind sich unsicher, ob sie den Verkauf mit oder ohne Makler durchziehen sollten? Unsere Immobilienmakler und Maklerinnen beraten Sie gerne zur idealen Vermittlung Ihrer Immobilie.
Welche Steuern fallen beim Hausverkauf an?
Die Spekulationssteuer fällt an, wenn zwischen Erwerb und Verkauf der Immobilie weniger als 10 Jahre vergangen sind, ausgenommen die Immobilie diente der Selbstnutzung im Jahr des Verkaufs sowie den beiden Vorjahren. Abhängig vom Gewinn und dem Steuersatz sind bis zu 45 % vom Verkaufsgewinn möglich.
Die Grunderwerbsteuer wird oft in Verkaufsverhandlungen thematisiert. In der Regel bezahlt diese allerdings der Käufer oder die Käuferin, sie kann aber auch aufgeteilt werden. In Nordrhein-Westfalen liegt sie mit 6,5 % des Kaufpreises beim Höchstsatz. Zusätzlich kommt auf die Eigentümer bzw. Eigentümerinnen jährlich die Grundsteuer zu, diese ist eine laufende kommunale Pflicht-Zahlung an die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Wer trägt welche Kosten beim Hausverkauf?
Die Kosten beim Immobilienverkauf verteilen sich in der Regel auf beide Parteien, also auf Verkäuferin bzw. Verkäufer und Käuferin bzw. Käufer. Die genaue Aufteilung kann je nach Bundesland, Vertragsgestaltung und Ihren individuellen Vereinbarungen im Immobilienkaufvertrag variieren. Klären Sie alle Details rechtzeitig mit dem Notar bzw. der Notarin oder Ihrer Maklerin bzw. Ihrem Makler.
Verkäufer bzw. Verkäuferin | Käufer bzw. Käuferin |
Energieausweis Ein Energieausweis lässt sich in zwei Varianten teilen: Ein Verbrauchsausweis kostet ca. 50–120 €, ein Bedarfsausweis ca. 200–500 €. |
Notarkosten Für die Beurkundung des Kaufvertrags, die Auflassungsvormerkung und die Eigentumsumschreibung (Kosten für die Eintragung ins Grundbuch) zu zahlen. Die Kosten liegen bei rund 1,5–2 % des Kaufpreises. |
Dokumente Gebühren für den Grundbuchauszug, Wertgutachten, die Teilungserklärung, Grundrisse, Bauunterlagen etc. liegen je nach Amt oft zwischen 10–50 € pro Stück. |
Wertgutachten Dient dazu, den tatsächlichen Wert der Immobilie festzustellen. |
Notarkosten Für die Löschung einer Grundschuld aus dem Grundbuch fallen ca. 0,2 % des eingetragenen Betrags an. |
Grunderwerbsteuer Je nach Bundesland 3,5–6,5 % des Kaufpreises. |
Spekulationssteuer Fällt beim Verkauf innerhalb von 10 Jahren ohne Selbstnutzung an. |
Grundsteuer Jährliche Pflicht-Zahlung an die Stadt oder Gemeinde. |
Vorfälligkeitsentschädigung Zur vorzeitigen Kreditablösung des Darlehens bei der Bank zu zahlen. |
Maklerprovision Die anderen 3,57 % inkl. MwSt. vom Verkaufspreis. |
Renovierungskosten Freiwillige oder notwendige Renovierungen sind häufig sinnvoll, um das Haus schneller zu verkaufen und einen höheren Gewinn zu erzielen. |
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Maklerprovision In NRW liegt die Provision (hälftig) bei ca. 3,57 % inkl. MwSt. vom Verkaufspreis. |
Fazit: Was kostet ein Hausverkauf?
Die Kosten beim Immobilienverkauf sind immer individuell. Inklusive Immobilienmakler oder Maklerin, Gutachten, Notar oder Notarin, Unterlagen und Steuern sollten Sie als Verkäuferin und Verkäufer je nach Umfang und Objektgröße mit Ausgaben zwischen 5.000 bis 20.000 € rechnen. Wenn Sie professionell planen, sich rechtzeitig informieren und beraten lassen, können Sie überflüssige Ausgaben vermeiden – und den bestmöglichen Verkaufspreis erzielen.