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Wenn Sie vor dem aufregenden Schritt stehen, ein Haus zu kaufen, ist der Notartermin einer der entscheidenden Momente auf dieser Reise. Erst hier wird der Wohnungskauf oder der Hauskauf rechtsbindend, sodass die Immobilie Ihnen gehört. Wir erklären Ihnen den Ablauf des Notartermins und bereiten Sie mit allen Infos auf den Termin vor.
Wartezeit auf den Notartermin zum Hauskauf
Die Wartezeit für einen Notartermin zum Immobilienkauf oder Immobilienverkauf kann regional unterschiedlich sein und hängt auch von der Auslastung der Notariate ab. Üblicherweise sollten Sie mit einer Wartezeit von einigen Wochen bis hin zu einem Monat rechnen. Sobald Ihr Kaufinteresse an einer Wohnung oder einem Haus konkret wird, sollten Sie daher Kontakt zu einer Notarin oder einem Notar aufnehmen. Wenn Sie im Vorfeld zur Finanzierung einen Kredit aufgenommen haben, sollten Sie nicht lange warten: Legen Sie den Termin möglichst in die Zeit der Widerrufsfrist.
Notartermin beim Hauskauf – der Ablauf
Der Notartermin ist der juristische Akt, in dem die Eigentumsübertragung einer Immobilie vonstatten geht. Alle Parteien kommen hier zusammen, um den Kaufvertrag rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Dabei zeichnet sich der Notartermin durch diesen Ablauf aus:
- Prüfung der Vertragsparteien: Die Notarin oder der Notar stellt sicher, dass Käufer und Verkäufer voll geschäftsfähig sind und überprüft die Personalien der Parteien.
- Vorlesen des Vertragsentwurfs: Die Notarin oder der Notar verliest den gesamten Vertragsentwurf, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten über den Inhalt informiert und damit einverstanden sind.
- Beantwortung von Fragen: Sollten dabei Fragen aufkommen, ist es Aufgabe der Notarin oder des Notars, diese zu beantworten.
- Unstimmigkeiten beseitigen: Gibt es zwischen dem Verkäufer, der auch ein Bauträger sein kann, und dem Käufer noch Unstimmigkeiten über die Vertragsinhalte, die im Vorfeld nicht geklärt wurden wie die Höhe des Kaufpreises, werden sie während des Termins beseitigt und Änderungen handschriftlich von der Notarin oder vom Notar in den Vertragsentwurf übertragen.
- Unterzeichnung des Vertrags: Das Unterschreiben des endgültigen Kaufvertrags durch Käufer, Verkäufer und Notarin oder Notar besiegelt den Rechtsakt. Die Unterzeichnung erfolgt in Form der notariellen Beurkundung.
- Aushändigung der Rechnung und des Vertrags: Nach der Beurkundung wird den Vertragsparteien der Vertrag inklusive möglicher Änderungen postalisch zugesendet. Üblicherweise tragen Sie als Käuferin oder Käufer die Notarkosten. Die Rechnung über die Notargebühren erhalten Sie zusammen mit dem Kaufvertrag. Diese ist in der Regel sofort zahlbar.
Den Notartermin beim Hauskauf oder Hausverkauf müssen Sie nicht alleine bewältigen! Haben Sie einen Immobilienmakler beauftragt, kann Ihre Maklerin oder Ihr Makler Sie begleiten und Sie während des Beurkundungstermins unterstützen. Möchten oder können Sie den Termin nicht persönlich wahrnehmen, können Sie eine Vertretung auswählen. Ihre Vertreterin oder Ihr Vertreter sollte jedoch mit einer notariellen Vollmacht ausgestattet sein, damit der Notarvertrag rechtsgültig wird.
Wie lange dauert der Notartermin für den Hauskauf
Die Dauer des Notartermins hängt davon ab, ob noch viele Unstimmigkeiten zwischen den Vertragsparteien herrschen und somit Änderungen im Vertrag vorgenommen werden müssen oder ob die Vertragsunterzeichnung reibungslos verläuft. Wurden vorher alle Probleme beseitigt, können Sie mit 60 bis 90 Minuten für den Notartermin rechnen.
Was muss ich zum Notartermin beim Hauskauf mitbringen? – Checkliste
Für eine schnelle Abwicklung des Notartermins sollten verschiedene Unterlagen schon im Vorfeld für die Vorbereitung des Kaufvertragsentwurfes bereitgestellt werden:
- vollständige Auskünfte über die Immobilie wie den Bebauungsplan oder die Flurkarte
- Baubeschreibung
- Bauzeichnungen
- den Grundbuchauszug, der den aktuellen Eigentümerstand belegt
- ggf. den Erbschein des Verkäufers, falls dieser noch nicht im Grundbuch eingetragen wurde
Zum eigentlichen Notartermin sollte die Verkäuferin oder der Verkäufer dann noch diese Papiere mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Steueridentifikationsnummer für das Finanzamt
Von der Käuferin oder dem Käufer benötigt der Notar diese Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Steueridentifikationsnummer für das Finanzamt
- ggf. Finanzierungsbestätigung durch das kreditgebende Institut
Was passiert nach dem Notartermin?
Nach dem Vorgang der Unterzeichnung des Kaufvertrags erfolgen weitere Schritte, bis Sie sich Eigentümerin oder Eigentümer der Immobilie nennen können:
- Die Notarin oder der Notar beantragt zunächst eine Auflassungsvormerkung für das Grundstück der Immobilie.
- Anschließend müssen Sie als Käuferin oder Käufer den Kaufpreis und die Grunderwerbsteuer zahlen.
- Haben Sie zur Finanzierung Ihres neuen Eigenheims einen Kredit aufgenommen, wird ins Grundbuch zudem eine Grundschuld eingetragen, die dem Kreditinstitut Sicherheit gibt. Können Sie der Tilgung der Kreditsumme nicht mehr nachkommen, kann der Kreditgeber auf Ihr Grundstück zurückgreifen und beispielsweise eine Zwangsversteigerung anordnen.
- Sind die Kaufpreiszahlung und andere Gebühren vollständig beglichen, bekommen Sie vom Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die aussagt, dass es keine offenen Gebühren gibt.
- Daraufhin veranlasst die Notarin oder der Notar beim Grundbuchamt die Eintragung von Ihnen als neuen Eigentümer ins Grundbuch. Mit dem Grundbucheintrag gehört die Immobilie rechtskräftig Ihnen.
- Die Kaufpreiszahlung kann auch über ein Notaranderkonto erfolgen. Dabei handelt es sich um ein Konto, das von der Notarin oder vom Notar eröffnet und verwaltet wird, um alle Parteien abzusichern. Die Eröffnung eines Notaranderkontos ist nur möglich, wenn ein berechtigtes Sicherungsinteresse vorliegt, z. B. wenn die Finanzierung des Käufers über mehrere Kreditinstitute erfolgt oder sich die Immobilie in einer Zwangsverwaltung befindet. Die Käuferin oder der Käufer überweisen das Geld auf das Anderkonto. Nach Zahlungseingang informiert der Notar den Verkäufer darüber, der ihm daraufhin bestätigt, die Immobilie zu übergeben. Anschließend wird der Grundbucheintrag geändert, woraufhin der Notar dem Verkäufer den Kaufpreis vom Notaranderkonto überweist.
Kann ich nach dem Notartermin vom Hauskauf zurücktreten?
Der Notarvertrag wird durch die Unterzeichnung von Käufer und Verkäufer bindend. Ein Rücktritt ist daher nicht mehr ohne nennenswerten Grund möglich. Vom Hauskauf zurücktreten können Sie z. B. dann, wenn Sie erst nach der Vertragsunterzeichnung Mängel am Haus feststellen, die Ihnen von der Verkäuferin oder vom Verkäufer arglistig verschwiegen wurden.