Gründung - Rechtsform des Einzelunternehmens

Einzelunternehmen: Welche Rechtsform ist die beste für mich?

In Deutschland gibt es für Gründer viele mögliche Rechtsformen – dabei kann zwischen Einzelunternehmen, Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft, wie zum Beispiel GmbH, KG oder Aktiengesellschaft gewählt werden. Wer sich für das Einzelunternehmen entscheidet, sollte wissen, welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Denn der wichtigste Unterschied besteht in der Haftung.

Um Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer zu werden, müssen Sie lediglich ein Gewerbe anmelden, sich ins Handelsregister eintragen lassen oder als Freiberufler eine entsprechende Steuernummer beim Finanzamt beantragen. Dann kann’s losgehen.

Einzelunternehmer haften auch mit dem Privatvermögen

Ihnen muss allerdings klar sein, dass Sie als Einzelunternehmer für alles, was Sie tun, haften – und zwar grundsätzlich auch mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Überschulden Sie sich also durch Ihr Geschäft, dann kann auf Ihre privaten Rücklagen zugegriffen werden. Auf der anderen Seite macht niemand Ihnen Ihren Gewinn streitig.

Buchführung als EinzelunternehmerOrdnungsgemäße Buchführung ist wichtig

Natürlich müssen Sie auch ordnungsgemäß Buch führen. Das heißt, alle Einnahmen und alle Ausgaben Ihres Unternehmens müssen so dokumentiert werden, dass daraus die jeweilige Finanzsituation ersichtlich ist. Wie genau Sie die Buchführung organisieren müssen, hängt davon ab, ob Sie als Kaufmann im Handelsregister eingetragen oder als Freiberufler tätig sind. Letztere müssen nur eine Einnahmen- und Überschussrechnung vorlegen. Kaufleute dagegen müssen eine Bilanz erstellen. Dabei hilft Ihnen Ihr Steuerberater.

Haben Sie konkrete Fragen oder wollen Sie eine Existenz gründen? Das Team unseres GründerCenters hilft Ihnen gerne weiter. Sprechen Sie mit uns.

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